Für welche Objekte und Immobilien gilt die Vorschrift?
Die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gilt für Wohnungen und Eigenheime die von den Eigentümern selbst genutzt bzw. bewohnt werden. Außerdem gilt die Vorschrift in Wohnimmobilien, die an andere Personen vermietet werden. Es handelt sich also um eine Vorschrift für Wohn-Immobilien, ganz egal, ob sie vom Eigentümer oder einem Mieter bewohnt werden.
Welche Fristen und Übergangsfristen gibt es?
Bei neu gebauten Wohn-Immobilien und bei umgebauten Bestandsimmobilien müssen seit dem 01.04.2013 Rauchmelder installiert werden. Für Bestandsimmobilien bei denen keine Baumaßnahmen durchgeführt wurden, gab es eine Übergangsfrist zur Nachrüstung für Rauchmelder. Diese ist am 31.12.2016 abgelaufen. Seit dem 31.12.2016 müssen also in allen Wohnungen und Eigenheimen Rauchmelder installiert sein.
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In welchen Räumen müssen Rauchmelder vorhanden sein?
In folgenden Räumen muß mindestens jeweils ein Rauchmelder installiert sein:
- In allen Schlafräumen und Kinderzimmern.
- In allen Fluren von Wohnungen und Einfamilienhäusern sowie in sonstigen Gebäuden, über die Rettungswege aus und zu den zum Schlafen bestimmten Räumen ins Treppenhaus oder ins Freie führen.
- In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum oder Treppenhaus gilt auch der Treppenraum als Fluchtweg, wenn die Treppe nicht durch Türen zu den Wohnräumen abgetrennt ist. Ist der Treppenraum also offen, muß auch hier ein Rauchmelder vorhanden sein (idealerweise jeweils ein Melder auf jeder Etage bzw. jedem Stockwerk). Ein Beispiel dafür: Vom Wohnzimmer aus führt eine Treppe in die nächste Etage. Es gibt keine Tür, die diese Treppe vom Wohnzimmer trennt? Dann muß auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder installiert werden, da jetzt das Wohnzimmer als Fluchtweg dient.
Die aufgeführten Punkte beschreiben die vorgeschriebene Mindestausstattung. Sie können allerdings die Sicherheit in ihren Wohnräumen noch deutlich erhöhen! Der Rauchmelder-Experte empfiehlt: Sorgen Sie für mehr Sicherheit für Sich und Ihre Liebsten – Durch Rauchmelder auch in den Nebenräumen! Wir haben eine Auswahl für Sie zusammengestellt:
Wer ist für die Installation und den Austausch der Rauchmelder verantwortlich?
Diese Frage kann sehr einfach beantwortet werden: Egal ob bei selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum – für die Installation und den turnusgemäßen Austausch der Rauchmelder ist immer der Eigentümer verantwortlich.
Wer ist verantwortlich für die Wartung und Betriebsbereitschaft der Rauchmelder?
In selbst genutztem Wohnraum ist der Eigentümer dafür zuständig.
In gemietetem Wohnraum ist das Sache der Bewohner bzw. der Mieter, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst oder beauftragt eine Fachfirma dafür. So steht es in der Bauordnung. Das Mietrecht wird in Deutschland allerdings im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Und das BGB hat einen höheren Stellenwert als die Bauordnung! Laut BGB ist der Vermieter verpflichtet, die installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten! Der Vermieter kann natürlich auch eine Fachfirma mit der Wartung beauftragen. Der Rauchmelder-Experte empfiehlt: Mieter und Vermieter – redet miteinander, freundlich und respektvoll! Und einigt Euch auf ein gutes Miteinander, auch beim Thema Rauchmelder-Wartung. Wenn jeder seinen Beitrag leistet und wir uns ein wenig entgegenkommen, können wir alle sicherer Leben!